Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) eV OG Basdorf eV

 

Willkommen in der Hundeschule Basdorf

 

 

 

 unsere Platzortnung.

 

                                  

                   

 

                                      Ordnung 

         für die Benutzung des Übungsgeländes

                     und Vereinsheimes

 

(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.01.2006 )

 

 

I.         Die Ortsgruppe (OG – Nr. 2144) führt im

Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.  den Namen

                 Ortsgruppe Basdorf e.V.

und gehört zur Landesgruppe 02/Berlin-Brandenburg

Übungsplatz: Lange Enden 1, 16348 Wandlitz OT Basdorf

 

II.a)     Die Arbeit in der OG erfolgt auf der Grundlage der Rechts- und Verfahrens-

ordnung und der allgemeinen Geschäftsordnung des SV sowie der Satzung

der Ortsgruppe und ist bestimmt

-          durch sportlich fairen Umgang

-          durch kameradschaftliches Verhalten

-          der Achtung untereinander und

-          eines angemessenen Umgangstones der Mitglieder und Gäste

Seine Tätigkeit verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

 

b)           Unstimmigkeiten und Streitigkeiten zwischen einzelnen Mitgliedern und Gästen

sind prinzipiell und primär unter Berücksichtigung gegenseitiger Achtung und

Rücksichtnahme untereinander zu klären.

Bei unüberwindlichen Schwierigkeiten ist der Vorstand zur Schlichtung und

eventuell zur Entscheidung anzurufen.

Ist auch dann eine Einigung nicht möglich, wird nach der Rechts- und Verfahrens-

ordnung sowie der Schiedsgerichtsordnung des Hauptvereins verfahren.

 

c)            Nichtsatzungsgemäßes Verhalten und Nichtbeachtung der festgelegten Ordnung

der OG durch einzelne Mitglieder sowie Friedensstörung, Beleidigungen,

Verdächtigungen verächtlich machende Kritik, unsportliches Verhalten,

Verleumdungen und üble Nachrede werden durch den

Vorstand kraft seines Hausrechtes geahndet.

 

d)           Die Mitglieder des Vorstandes und die Übungsleiter mit Lizenz haben Weisungsrecht

zur Einhaltung der festgelegten Ordnung.

Zentrale Ausbildungsfragen und – Probleme werden vom Ausbildungswart festgelegt

bzw. geklärt.

In der Pause nach dem Kreistraining, steht der Übungsplatz ausschließlich,

den Übungsleitern mit ihren Hunden zur Verfügung.

Um auf der Straße vor dem Übungsplatz ( Lange Enden ) einen reibungslosen

Verkehr zu gewährleisten, ist das Parken nur auf der gegenüberliegenden Seite des

Platzes so gestattet.  

 

   e)      Die Beitragszahlung regelt sich nach den Beschlüssen der Jahreshauptversammlung.

           

 

 

 

 

- 2 -

III a)   Der Aufenthalt auf dem Übungsplatz ist zu den ausgewiesenen

            Übungszeiten gestattet.

            Der Übungsplatz unterteilt sich in den Aufenthaltsraum, den Ausbildungsraum und

            den Ablegeplatz sowie den Spielplatz, die durch Absperrungen

             von einander getrennt sind.

b)     Hunde sind, wenn sie nicht gearbeitet oder vorgeführt werden, sicher zu verwahren

- Ablegeplatz, Auto - .

Das Verweilen im Aufenthaltsraum ist nur Hundeführern mit angeleinten

Welpen bis sechs Monaten gestattet.

c)      Die Ausbildung erfolgt nach dem jeweiligen Ausbildungsstand unter Anleitung von

Übungsleitern. Sie erfolgt in der Regel in der

Reihenfolge – Kreistraining – Einzelarbeit – Schutzdienst.

Der das Kreistraining durchführende Übungsleiter nimmt die Einteilung vor und

bestimmt die Belegung des Platzes. Einzelarbeit ohne einen Übungsleiter ist für

erfahrene Hundeführer nach Abstimmung möglich.

 

 

IV       Bei Bedarf und auf Antrag kann das Vereinsheim den Mitgliedern und Gästen

             zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Das  Nutzungsendgeld dafür

             beträgt für Mitglieder und Stammgäste 25,- €, für alle anderen 50,- €.

Ordnung und Sauberkeit sind zu gewährleisten. Für eventuell

entstandene Schäden haftet der Nutzungsberechtigte           

                   

V         Die Durchführung von Arbeitsleistungen ist in der Anlage 1 geregelt.  

 

 

              . 

  F.d.R.   Schriftwart

               Wolf-Dietrich Schneider  

 

 

Anlage 1 

1.      Die Instandhaltung, Neugestaltung sowie Sauberkeit des Vereinsheimes und

      der anderen Anlagen des Übungsplatzes ist  weitgehend in unbezahlter  

      Arbeitsleistung durch die Mitglieder und Stammgäste der OG zu gewährleisten.

 

 

2.      Jedes OG -Mitglied ( SV – Stammgast ) hat definitiv 6 Arbeitsstunden

      ( Ah- 60 Min ) im laufenden Jahr zu erbringen. Für jede nicht geleistete

      Arbeitsstunde ist ein Betrag von 5 € an die OG zu zahlen.

      Vier ( 4 )  weitere Arbeitsstunden sind fakultativ zu leisten, wenn durch den

      Vorstand angesetzte Arbeiten notwendig sind.

 

 

3.      Die Arbeiten erfolgen an den durch den Vorstand zentral festgelegten Tagen.

      Diese sind rechtzeitig ( 3-4 Wochen vorher ) bekannt zu geben. Der vom Vorstand

      festgelegte  Verantwortliche (i.R. der Platzwart) organisiert die Arbeiten, stellt den

      reibungslosen Ablauf sicher und führt den Nachweis.                                                           

      An den festgelegten Arbeitstagen werden für die Sportsfreunde Imbiss und

      Getränke auf Vereinskosten sichergestellt.

 

 

4.      Sportsfreunde die an den zentral festgelegten Tagen nicht arbeiten können,

      haben sich beim Vorstand für Arbeiten, zu einem anderen Zeitpunkt, anzubieten.

 

 

5.      Von den Festlegungen für die Leistung von Arbeitsstunden ist die für den

      Kantinenbetrieb verantwortliche Sportsfreundin ausgenommen.  

 

6.      Sportfreunde über 70 Jahre  brauchen keine Arbeitsleistungen erbringen,

      können aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitarbeiten

 

                        

                                                 



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